Kommunaler Finanzausgleich
1.019.452 Euro für den Markt Postbauer-Heng
Kommunaler Finanzausgleich: 37 Millionen Euro für den Landkreis Neumarkt
Die Oberpfalz erhält 2016 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 360 Millionen Euro, davon entfallen 35 Millionen Euro auf die kreisfreien Städte, 193 Millionen Euro auf die kreisangehörigen Gemeinden und 132 Millionen Euro auf die Landkreise. Die Empfänger können über die Verwendung der Schlüsselzuweisungen frei entscheiden. „Die Staatsregierung bleibt ihrer kommunalfreundlichen Politik treu“, betonte Finanzstaatssekretär Albert Füracker am Freitag (11.12.). 2016 greift die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs.
In den Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz fließen 2016 insgesamt rund 37 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen, davon fließen 18 Millionen Euro direkt an den Landkreis, an die kreisangehörigen Gemeinden 19 Millionen Euro.
Landkreis Neumarkt i.d.OPf. 18.004.556 Euro
Kreisangehörige Gemeinden:
- Berching 722.872 Euro
- Berg b. Neumarkt/OPf. 1.474.212 Euro
- Berngau 497.616 Euro
- Breitenbrunn 1.199.584 Euro
- Deining 1.277.384 Euro
- Dietfurt/Altmühl 1.021.316 Euro
- Freystadt 1.275.756 Euro
- Hohenfels 1.195.836 Euro
- Lauterhofen - Euro
- Lupburg 440.236 Euro
- Mühlhausen 400.008 Euro
- Neumarkt i.d.OPf. 3.102.912 Euro
- Parsberg 1.072.176 Euro
- Pilsach 438.244 Euro
- Postbauer-Heng 1.019.452 Euro
- Pyrbaum 897.964 Euro
- Sengenthal - Euro
- Seubersdorf i.d.OPf. 1.504.884 Euro
- Velburg 1.428.200 Euro
Insgesamt steigen die Schlüsselzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2016 um drei Prozent auf einen neuen Rekordwert von erstmals über 3,2 Milliarden Euro an. Davon erhalten die kreisfreien Städte insgesamt 668 Millionen Euro, die kreisangehörigen Gemeinden rund 1,4 Milliarden Euro und die Landkreise 1,16 Milliarden Euro. Die Schlüsselzuweisungen stellen die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich dar. Sie haben die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und Unterschiede in der Steuerkraft der Kommunen abzumildern. Ab dem kommenden Jahr werden Steuereinnahmen aus der Grund- und Gewerbesteuer in höherem Umfang berücksichtigt als bisher.
Im Ergebnis kommt das vor allem finanzschwachen Gemeinden mit geringeren eigenen Einnahmen zugute. Zusätzliche Unterstützung erhalten strukturschwache Kommunen unter anderem durch den Demografiefaktor und den Strukturschwächeansatz für Gemeinden mit hohen Arbeitslosenzahlen bei niedriger Steuerkraft. Erstmals werden außerdem auch Aufwendungen der Gemeinden im Zusammenhang mit Kindertageseinrichtungen berücksichtigt. Gemeinden mit vielen Kindern in Tageseinrichtungen erhalten so eine stärkere finanzielle Unterstützung des Freistaats.